Stromnetz

Netzanschluss

Netzanschluss


Der Netzanschluss verbindet das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung mit der elektrischen Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Elektrizitätsversorgungsnetzes und endet an der Eigentumsgrenze. Im Niederspannungsnetz ist dies in der Regel die Hausanschlusssicherung.

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) jedermann an ihr Niederspannungsnetz anschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellen müssen.

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