Stromnetz

EEG und KWK

Einspeisung nach EEG

 

Erzeugen auch Sie Ihre Energie selbst? Die Erzeugung regenerativer Energien gewinnt in Zeiten der Klimaerwärmung immer grössere Bedeutung. Das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) und das "Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz" (KWK-G) machen zu den Bedingungen der Einspeisung und der Vergütung der in das Verteilnetz eingespeisten Energie umfangreiche Vorgaben.

Die durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen gemäß EEG werden durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber abzüglich der ermittelten vermiedenen Netznutzungsentgelte erstattet.

Haben Sie schon daran gedacht, dass Sie nach neuem Gesetz auch für Ihren erzeugten und   später selbstverbrauchten Strom  eine Vergütung in Anspruch nehmen können?

Für weitere Fragen zu diesem Thema senden Sie uns bitte eine E-Mail an:  

info@swb-energienetze.de  

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Weitere Hinweise:

  • 1. Die Inbetriebnahme der Anlage ist durch den Netzbetreiber oder dessen Beauftragten vorzunehmen und wird protokolliert. Die Einspeisung der erzeugten Energie in das Netz des Netzbetreibers sowie die Vergütung der erzeugten Energie erfolgt i.d.R. erst nach der Inbetriebnahme der Anlage.
  • 2. Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet. Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, wenn deren Betreiber den darin erzeugten Strom ausschließlich selbst verbraucht (z.B. im eigenen Haushalt) und eine Vergütung nach dem EEG nicht erfolgt. Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen. Verwenden Sie bitte das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur".

      http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetGas/AnzeigenMitteilungen/anzeigenmitteilungen_node.html

  • 3. Der KWK-Zuschlag kann von Ihrem Verteilnetzbetreiber nur dann ausgezahlt werden, wenn Ihre KWK-Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen worden ist. Zur Beantragung der BAFA-Zulassung benutzen Sie bitte die unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung gestellten Vordrucke:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/stromverguetung/formulare/index.html       
        

  • 4. Anlagen, deren Leistung 100 kW übersteigt, sind gem. § 6 Nr. 1 EEG von den Betreibern mit einer technischen oder betrieblichen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung sowie zur Abrufung der jeweiligen IST-Einspeisung auszustatten, auf die der Netzbetreiber zugreifen darf. Diese Verpflichtung dient der effektiven Umsetzung des Einspeisemanagements bei Netzüberlastung durch den Netzbetreiber gem. § 11 EEG und gilt grundsätzlich nur für Anlagen, die seit dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden. Betreiber von Altanlagen sind bislang von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG müssen die technischen und betrieblichen Vorgaben des § 6 Nr. 1 EEG auch bei Altanlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen wurden, ab dem 01.01.2011 eingehalten werden.

Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45-49 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die SWB EnergieNetze GmbH mit den u.g. Dokumenten nach.

  

Haben Sie zur Einspeisung noch Fragen?
Sprechen Sie uns an! 


Ansprechpartner Verträge:                                                  Ansprechpartner für technische Fragen:

Dipl.-Kfm. Hendrik Hiltrop                                                    Peter Neuburg
SWB EnergieNetze GmbH                                                   Energie- und Wasserversorgung
                                                                                                   Bonn-Rhein/Sieg GmbH
Regulierungs- und Vertragsmanagement

Sandkaule 2                                                                            Hatschiergasse 2-4
53111 Bonn                                                                             53111 Bonn

 

  

EEG Bericht 2008

  

EEG Bericht 2007