Erdgasnetz
Lastprofilverfahren
Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/ Mindermengenabrechnung
Synthetisches Lastprofilverfahren
Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile der TU München).
Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:
EFH Einfamilienhaus < 50.000 kWhMFH Mehrfamilienhaus > 50.000 kWh
Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:
HKO - Kochgas
Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung:
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GBA Bäckereien
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GBD sonstige betriebliche Dienstleistungen
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GBH Beherbergungen
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GGA Gaststätten
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GGB Gartenbau
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GHA Einzel- und Großhandel
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GKO Gebietskörperschaften
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GMF Haushaltsähnlicher Betrieb
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GMK Metall und KFZ
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GPD Papier und Druck
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GWA Wäschereien
Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren
1. Verfahren: Monatsverfahren
Die Ablesung der Zähler findet rollierend statt. Die Verbrauchsmengen werden vom Netzbetreiber auf einzelne Monate aufgeteilt. Für die Mehr-Mindermengen werden die Verbrauchsmengen - abgegrenzt auf den Abrechnungsmonat - den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden tagesscharf in der Allokation und in der Mengenabgrenzung berücksichtigt.
2. Abrechnungsart: Sammelrechnung über alle im jeweiligen Abrechnungsmonat abgerechnete Zählpunkte
3. Abrechnungszeitraum: rollierend
4. Preis: arithmetische Mittelwert der letzten 12 Monate der vom Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany veröffentlichten monatlichen MMM-Preise
5. Gewichtungsverfahren: Mengengewichtung nach DVGW Arbeitsblatt G 685
6. Zeitpunkt der Rechnungserstellung: monatlich, jeweils im darauffolgenden Jahr
7. Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein
8. Übermittlung der Rechnung: INVOIC oder Papierrechnung