Erdgasnetz

Gasflamme

Lastprofilverfahren

Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-/ Mindermengenabrechnung

Synthetisches Lastprofilverfahren

Der Netzbetreiber verwendet für die Abwicklung des Transportes an Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden/Stunde und bis zu einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 Millionen Kilowattstunden vereinfachte Verfahren (Standardlastprofile der TU München).

Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:

EFH Einfamilienhaus < 50.000 kWh

MFH Mehrfamilienhaus > 50.000 kWh

Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile zur Anwendung:

HKO - Kochgas

Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile zur Anwendung:

  • GBA Bäckereien
  • GBD sonstige betriebliche Dienstleistungen
  • GBH Beherbergungen
  • GGA Gaststätten
  • GGB Gartenbau
  • GHA Einzel- und Großhandel
  • GKO Gebietskörperschaften
  • GMF Haushaltsähnlicher Betrieb
  • GMK Metall und KFZ
  • GPD Papier und Druck
  • GWA Wäschereien

Angewendetes Mehr-/Mindermengenverfahren

1. Verfahren: Monatsverfahren

Die Ablesung der Zähler findet rollierend statt. Die Verbrauchsmengen werden vom Netzbetreiber auf einzelne Monate aufgeteilt. Für die Mehr-Mindermengen werden die Verbrauchsmengen - abgegrenzt auf den Abrechnungsmonat - den in den Bilanzkreis/ das Sub-Bilanzkonto allokierten Mengen für den analogen Zeitraum gegenübergestellt. Lieferantenwechsel werden tagesscharf in der Allokation und in der Mengenabgrenzung berücksichtigt.

2. Abrechnungsart: Sammelrechnung über alle im jeweiligen Abrechnungsmonat abgerechnete Zählpunkte

3. Abrechnungszeitraum: rollierend

4. Preis: arithmetische Mittelwert der letzten 12 Monate der vom Marktgebietsverantwortlichen Net Connect Germany veröffentlichten monatlichen MMM-Preise

5. Gewichtungsverfahren: Mengengewichtung nach DVGW Arbeitsblatt G 685

6. Zeitpunkt der Rechnungserstellung: monatlich, jeweils im darauffolgenden Jahr

7. Erstellung der Mehr-/Mindermengenabrechnung gemeinsam mit der Netznutzungsabrechnung: nein

8. Übermittlung der Rechnung: INVOIC oder Papierrechnung