Preisblätter

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Erdgas

 

Das folgende Preisblatt basiert auf dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2012) der Landesregulierungsbehörde NRW vom 19.12.2008. Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2012 ist gemäß den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.
Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Ferngastransportnetzes der Open Grid Europe GmbH.

Dieses Preisblatt wurde der Landesregulierungsbehörde NRW mit Schreiben vom 22.12.2011 bekannt gegeben.

Alle ausgewiesenen Preise gelten ab dem 01.01.2012.

Die nachstehenden verbindlichen Netzentgelte des Jahres 2012 weichen aufgrund erheblicher Abweichungen bei der Kalkulation - hier insbesondere bei den Kosten der erforderlichen Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen, sowiedurch die gesetzliche Neuregelung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor - von den am 14.10.2011 veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG ab.
 

1. Entgeltermittlung für die Entnahme ohne registrierende Leistungsmessung (SLP-Kunde)

2. Entgeltermittlung für die Entnahme mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunde)

3. Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung

4. Entgelte für Zusatzgeräte

5. Konzessionsabgabe

6. Umsatzsteuer

7. Sonderentgelte

8. Sonderleistungen

 

Preisblatt für die Netznutzung

Hinweis

Die Entgelte für den Netzzugang Gas beruhen auf der  zum 01.01.2009 per Bescheid der Regulierungs- behörde festgelegten Erlösobergrenze. Wir weisen darauf hin, dass wir gegen den Bescheid Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt haben.

  

Archiv Preisblätter Netznutzung Erdgas

In der Zeit vom 01.01.2007 bis zum 29.02.2008 kamen die Anhaltewerte nach Verbändevereinbarung I Erdgas zur Anwendung.

 

Sonderentgelte Erdgas

Abweichend von den genehmigten Netznutzungsentgelten wurden gesonderte Entgelte gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV vereinbart.

 

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen (Strom und Erdgas)