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Bekanntmachungen


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (22.12.2011)

Änderung Netznutzungsentgelte Strom

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Stromverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten ab dem 01. Januar 2012.

Das Preisblatt basiert auf dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2013) der Bundesnetzagentur vom 16.01.2009. Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2011 ist gemäß den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.

Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH. 

Die  verbindlichen Netzentgelte des Jahres 2012 weichen aufgrund erheblicher Abweichungen bei der Kalkulation - hier insbesondere bei den Kosten der erforderlichen Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen, durch die Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 - EnVR 34/10 und EnVR 48/10, durch die gesetzlichen Neuregelung des § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung sowie durch die gesetzliche Neuregelung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor - von den am 14.10.2011 veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG ab.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (22.12.2011)

Änderung Netznutzungsentgelte Erdgas

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Erdgasverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten seit dem 01. Januar 2012.

Das Preisblatt basiert auf dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2012) der Landesregulierungsbehörde NRW vom 19.12.2008. Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2011 ist gemäß den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.

Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Ferngastransportnetzes der Open Grid Europe GmbH.

Die  verbindlichen Netzentgelte des Jahres 2012 weichen aufgrund erheblicher Abweichungen bei der Kalkulation - hier insbesondere bei den Kosten der erforderlichen Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebenen, sowie durch die gesetzliche Neuregelung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor - von den am 14.10.2011 veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelten nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG ab.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (18.11.2011)

KWK-Aufschlag ab 1. Januar 2012

Gemäß der Veröffentlichung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wurde auf Basis von gemeldeten Prognosewerten die jährlich zu erwartenden Belastungen gemäß KWK-G ermittelt.

Der einheitlich für das Kalenderjahr 2012 geltende Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt für Letztverbräuche bis 100.000 kWh/a je Abnahmestelle beträgt 0,002 ct/kWh.

Wir werden daher unseren Vertragspartnern erstmals bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte für den Monat Januar 2012 den oben genannten Aufschlag in Höhe von 0,002 ct/kWh zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer in Rechnung stellen.

Änderung - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV -

Das - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz der SWB EnergieNetze GmbH und ändert sich mit Wirkung zum 01.01.2012.

Alle ausgewiesenen Preise gelten ab dem 01.01.2012.

Dieses Preisblatt ersetzt ab 01.01.2012 alle vorherigen Preisblätter - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV -.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (11.11.2011)

Vergütungssätze 2012 für Photovoltaikanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Bundesanzeiger die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht.

Die Vergütungssätze sind unter dem nachfolgenden Link auf der Homepage der BNetzA veröffentlicht:


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01.10.2011)

Änderung Kommunikationsdatenblatt

3.) Datenaustauschformate

   

APERAK                               Version  2.0f     

CONTRL                               Version  1.3d    

IFTSTA                                 Version  1.1       

INSRPT                                 Version  1.0       

INVOIC                                Version  2.5       

MSCONS                             Version  2.1c     

ORDERS                               Version  1.1      

ORDRSP                               Version  1.0

QUOTES                              Version  1.0

REMADV                             Version  2.4      

REQOTE                               Version  1.0       

UTILMD                               Version  4.4      


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (08.06.2011)

Ankündigung der IT-Systemtrennung gemäß den Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Im Rahmen der notwendig gewordenen Umstellung der IT-Systeme zur Marktpartnerkommunikation gemäß den Festlegungen BK6-06-009 (GPKE) und BK7-06-067 (GeLiGas) der BNetzA wird die SWB EnergieNetze GmbH in Kürze umfangreiche Veränderungen an ihren IT-Systemen vornehmen.

Die Systemumstellung hat zur Folge, dass unsere IT-Systeme während der Umstellungsarbeiten für den produktiven Betrieb nicht zur Verfügung stehen. Die notwendigen Arbeiten sind für den Zeitraum vom

22. Juni bis voraussichtlich 04. Juli 2011

eingeplant.

Eine Marktkommunikation gemäß GPKE und GeLi Gas ist uns im v.g. Zeitraum nicht möglich. Dies betrifft die Verarbeitung und Beantwortung von UTILMD, MSCONS, INVOIC, REMADV und den Versand von Quittierungsnachrichten CONTRL und APERAK.
Nachrichten, die während der Systemabschaltung eintreffen, werden gesammelt und nach der Wiederinbetriebnahme zeitnah verarbeitet. In Einzelfällen kann es zur Überschreitung von Fristen kommen.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (18.05.2011)

Kündigung Netzzugang TelDaFax ENERGY GmbH


Die SWB EnergieNetze GmbH hat als Energienetzbetreiber mit Ablauf des Monats Mai die Netznutzungsverträge mit dem Energieanbieter TelDaFax ENERGY GmbH (TelDaFax) gekündigt. Die Kündigung wurde ausgesprochen, nachdem die TelDaFax trotz mehrfacher Aufforderung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachgekommen ist. Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde NRW wurden als Aufsichtsbehörden über den Schritt informiert.

Nach der Kündigung darf TelDaFax die SWB-Netze nicht mehr für Energielieferungen nutzen. Dies betrifft das Gasnetz im gesamten Stadtgebiet und die Stromnetze in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg (in den Stadtbezirken Bonn-Beuel und Bonn-Bad Godesberg ist das RWE Netzbetreiber).

Die Versorgung mit Strom und Gas für die betroffenen Kunden ist gesichert. Ab dem 01. Juni übernimmt die Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH in ihrer Funktion als Grundversorger die gesetzlich geregelte Ersatzversorgung mit Energie. Eine entsprechende schriftliche Information der betroffenen Kunden erfolgt in den nächsten Tagen.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (31.01.2011)

Tenor 5 der Bundesnetzagentur:

Die SWB EnergieNetze GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität" der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009-GPKE) als Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Die SWB EnergieNetze GmbH behält sich eine Trennung des integrierten Abrechnungssystems ausdrücklich vor.
Dieses Angebot gilt somit  nur bis zur Trennung dieser Systeme.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (31.01.2011)

Tenor 3 der Bundesnetzagentur:

Die SWB EnergieNetze GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas" der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067-GeLi Gas) als Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Die SWB EnergieNetze GmbH behält sich eine Trennung des integrierten Abrechnungssystems ausdrücklich vor.
Dieses Angebot gilt somit  nur bis zur Trennung dieser Systeme.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01.01.2011)

§ 4 Abs. 2 EDL-G

Gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen) möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.energieeffizienz-online.info


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (30.12.2010)

Änderung Netznutzungsentgelte Erdgas

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Erdgasverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten seit dem 01. Januar 2011.

Das folgende Preisblatt basiert auf dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2012) der Landesregulierungsbehörde NRW vom 19.12.2008. Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2011 ist gemäß den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.

Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Ferngastransportnetzes der Open Grid Europe GmbH.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (29.12.2010)

Änderung Netznutzungsentgelte Strom

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Stromverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten ab dem 01. Januar 2011.

Das folgende Preisblatt basiert auf dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2013) der Bundesnetzagentur vom 16.01.2009. Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2011 ist gemäß den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.

Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (17.12.2010)

Mitteilung über die Änderung der Netzentgelte gemäß § 26 (2) StromNEV zum 01. Januar 2011

Gemäß der Veröffentlichung durch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber wurde auf Basis von gemeldeten Prognosewerten die jährlich zu erwartenden Belastungen gemäß KWK-G mit Stand vom 30.09.2010 mitgeteilt.

Der einheitlich für das Kalenderjahr 2011 geltende Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt für Letztverbräuche der Letztverbraucherkategorien A und B beträgt 0,030 ct/kWh.

Wir werden daher unseren Vertragspartnern erstmals bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte für den Monat Januar 2011 den oben genannten Aufschlag in Höhe von 0,030 ct/kWh zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer in Rechnung stellen.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01.12.2010)

OBIS-Kennzahlen Änderung ab 01.01.2011

Zum 01.01.2011 ergibt sich entsprechend den Vorgaben des Handbuchs des BDEW "EDI@Energy OBIS-Kennzahlen-System" in der Version 2.0 vom 02.02.2009 eine Umstellung der OBIS-Kennzahlen für Lastgänge Strom. Das Zeitintegral 2 (Vorschübe) wird durch das Zeitintegral 5 (Lastgang) ersetzt.

Somit wird zum Beispiel in der Regel aus der OBIS:

alt: 1-1:1.9.1  neu: 1-1:1.29.0
alt: 1-1:2.9.1  neu: 1-1:2.29.0
alt: 1-1:3.9.1  neu: 1-1:3.29.0
alt: 1-1:4.9.1  neu: 1-1:4.29.0
usw.

Die genaue Spezifikation finden Sie auf der Internetseite:
http://www.edi-energy.de/files2/Obis-Kennzahlen_2_0_20090202.pdf

In der Kommunikation werden alle Zeitreihen, die bis zum 22.12.2010 00:00 Uhr von uns versendet werden, die alte OBIS enthalten. Danach versendete Zeitreihen erhalten die neue OBIS. Dies gilt auch für rückwirkend versendete Daten.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01.11.2010)

Vergütungssätze 2011 für Photovoltaikanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Datum 29.10.2010 im Bundesanzeiger die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) veröffentlicht.

Die Vergütungssätze sind unter dem nachfolgenden Link auf der Homepage der BNetzA veröffentlicht:


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (15.10.2010)

 

Festlegung der BNetzA im Messwesen

Mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur die angekündigten Festlegungen zu den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) und standardisierten Rahmenverträgen für das Verhältnis Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister erlassen.Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas. Diese sind für die Marktrollen Netzbetreiber, Lieferant, Messstellenbetreiber und Messdienstleister relevant.

Die Verträge finden Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Verträge" oder unter http://www.bundesnetzagentur.de/

Die neuen Musterverträge sind nach der Vorgabe des Beschlusses ab dem 15.10.2010 (für Neuabschlüsse; Anpassung bestehender Vertragsverhältnisse bis zum 01.02.2011) zu verwenden.
Daneben hat die Bundesnetzagentur für die Abwicklung des Zuordnungswechsels von Messstellen auf einen dritten Messstellenbetreiber standardisierte Geschäftsprozesse erlassen und für die notwendige Kommunikation unter den Beteiligten - wie bereits bei der GPKE und GeLi Gas - das Datenformat EDIFACT vorgegeben. Die Festlegung WiM ist von den betroffenen Marktrollen spätestens bis zum 01.10.2011 umzusetzen. Nach diesem Datum hat die Geschäftsprozessabwicklung und die diesbezügliche Kommunikation ausschließlich nach den Vorgaben der WiM zu erfolgen.


 

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01.10.2010)

Änderung Kommunikationsdatenblatt

3.) Datenaustauschformate (ab 01.10.2010)

UTILMD             Version 4.2b

MSCONS          Version 2.1a

CONTRL           Version 1.3c

INVOIC              Version 2.3a

REMADV           Version 2.3a

APERAK            Version 2.0d

 

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01.04.2010)

Änderung Kommunikationsdatenblatt

3.) Datenaustauschformate (ab 01.04.2010)

UTILMD Version 4.2a

MSCONS Version 2.1a

CONTRL Version 1.3b

INVOIC Version 2.3

REMADV Version 2.3


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (28. Januar 2010)

Ergänzung zur den "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (TAB 2007)

Umsetzung des § 33 Abs. 2 EEG 2009 und des § 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009:
Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung


Die technische Richtlinie "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)" wurde im Juli 2007 durch den ehemaligen VDN herausgegeben, der im Oktober 2007 mit den Verbänden BGW, VDEW und VRE zum Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW e. V. fusionierte. Mit der Ausgliederung des Bereiches Stromnetztechnik aus dem BDEW in das Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) werden inhaltliche Fragen zur Richtlinie und deren Umsetzung durch das FNN behandelt.

Die TAB 2007 legt in Kapitel 7 technische Anforderungen an Mess- und Steuereinrichtungen sowie Zählerplätze fest.

Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) und das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) in Kraft getreten. Die kurzfristig veröffentlichten Gesetze EEG 2009 bzw. KWK-G 2009 haben direkte Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung, da der Gesetzgeber bei PV-Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 30kW die Möglichkeit der Vergütung des Eigenverbrauchs geschaffen hat bzw. bei KWK-Anlagen die Geltendmachung des KWK-G-Zuschlages bei Einspeisung der KWK-Nettostromerzeugung ohne Leistungsbegrenzung in eine Kundenanlage geregelt hat.

Ausgehend von technischen Mindestanforderungen beschreibt die vorliegende, unter fachlicher Begleitung des FNN erarbeitete und durch den BDEW verabschiedete "Ergänzung zur TAB 2007" die konkrete technische Umsetzung bzw. Ausführung der gesetzlichen Vorgaben.

Ergänzung zur TAB 2007


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (01. Januar 2010)

Umsetzung § 21 EnWG

Gemäß § 21b Abs. (3b) EnWG bietet die SWB EnergieNetze GmbH bei bestehenden Messeinrichtungen den Einbau von Zähleinrichtungen an, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Dies gilt soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist.
Die Preise entnehmen sie bitte unseren Preisblättern.

Bei Interesse schicken Sie uns Ihre Anfrage einfach per E-Mail an:

info@swb-energienetze.de

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (30. Dezember 2009)

Änderung Netznutzungsentgelte Erdgas

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Erdgasverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten seit dem 01. Januar 2010.

Das Preisblatt basiert auf der genehmigten Erlösobergrenze für das Jahr 2010 aus dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2012) der Landesregulierungsbehörde NRW vom 19.12.2008 und umfasst die Entgelte für die Nutzung des Erdgasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Ferngastransportnetzes der E.ON Gastransport GmbH für das Gaswirtschaftsjahr 2008/2009 mit Wirkung vom 01.10.2008.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (30. Dezember 2009)

 Änderung Netznutzungsentgelte Strom

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Stromverteilnetz mit.

 Die neuen Entgelte gelten ab dem 01. Januar 2010.

Das Preisblatt basiert auf der genehmigten Erlösobergrenze für das Jahr 2010 aus dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2013) der Bundesnetzagentur vom 16.01.2009. Die den Preisen zugrunde liegende Erlösobergrenze für das Jahr 2010 ist gemäß den Vorgaben des § 4 Abs. 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) angepasst.

Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (18. November 2009)

 KWK-Aufschlag ab 1. Januar 2010

Gemäß der Veröffentlichung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wurde auf Basis von gemeldeten Prognosewerten die jährlich zu erwartenden Belastungen gemäß KWK-G ermittelt.

Der einheitlich für das Kalenderjahr 2010 geltende Aufschlag auf das Netznutzungsentgelt für Letztverbräuche bis 100.000 kWh/a je Abnahmestelle beträgt 0,130 ct/kWh.

Wir werden daher unseren Vertragspartnern erstmals bei der Abrechnung der Netznutzungsentgelte für den Monat Januar 2010 den oben genannten Aufschlag in Höhe von 0,130 ct/kWh zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer in Rechnung stellen.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (03. März 2009)

Änderung Netznutzungsentgelte Strom

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Stromverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten seit dem 01. März 2009.

Das Preisblatt basiert auf der genehmigten Erlösobergrenze für das Jahr 2009 aus dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2013) der Bundesnetzagentur vom 16.01.2009 und umfasst die Entgelte für die Nutzung des Stromverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung der vorgelagerten Netzebene der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.


Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (02. Februar 2009) 

Umstellungen EDIFACT E-Mail-Adressen

Ab sofort gelten für den elektronischen Datenaustausch ausschließlich die folgenden E-Mail-Adressen, jeweils entsprechend für die Sparten Strom und Erdgas:

Strom:             edifact.strom@swb-energienetze.de

Erdgas:                edifact.gas@swb-energienetze.de

Die bisher genutzten E-Mail-Adressen stehen Ihnen noch bis zum 31. März 2009 zur Verfügung.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (16. Januar 2009)

Änderung Netznutzungsentgelte Erdgas

Hiermit teilen wir Ihnen unser neues Preisblatt für den Zugang zu unserem Erdgasverteilnetz mit.

Die neuen Entgelte gelten seit dem 01. Januar 2009.

Das Preisblatt basiert auf der genehmigten Erlösobergrenze für das Jahr 2009 aus dem Bescheid zur Festsetzung der Erlösobergrenzen für die erste Regulierungsperiode der Anreizregulierung (2009 - 2012) der Landesregulierungsbehörde NRW vom 19.12.2008 und umfasst die Entgelte für die Nutzung des Erdgasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Ferngastransportnetzes der E.ON Gastransport GmbH für das Gaswirtschaftsjahr 2008/2009 mit Wirkung vom 01.10.2008.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (24. November 2008) 

Technische Anschlussbedingungen (TAB 2007)

Die SWB EnergieNetze GmbH setzt zum 01. Januar 2009 neue "Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz" (TAB 2007) in Kraft. Diese lösen die bisherigen TAB 2000 ab, die am gleichen Tag außer Kraft treten.  Für in Planung oder in Bau befindliche Anlagen gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr.

Die neuen "TAB 2007" liegen in unserem Service-Center, Welschnonnenstrasse 4, 53111 Bonn zur Einsichtnahme aus oder können Ihnen nach Kontaktaufnahme unter info@swb-energienetze.de zugesendet werden.

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (18. Juni 2008) 

Datenaustausch und 1:1-Komunikation
 
Gemäß der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur vom 11. Juli 2006 zur 1:1-Adressierung von EDIFACT-Nachrichten möchten wir Ihnen hiermit mitteilen, dass ab dem 01.08.2008 für den gesamten elektronischen Datenaustausch ausschließlich die folgenden E-Mail-Adressen zur Verfügung stehen.      

Strom:   stromdaten.netz@stadtwerke-bonn.de         

Erdgas:     gasdaten.netz@stadtwerke-bonn.de

  

Bekanntmachung der SWB EnergieNetze GmbH (30. Mai 2008)

Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur NAV/NDAV

Im Netzgebiet der SWB EnergieNetze GmbH gelten die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2485).

Die SWB EnergieNetze GmbH gibt hiermit bekannt, dass sich die Ergänzenden Bestimmungen zu diesen Verordnungen zum 01.07.2008 ändern.
Rückfragen werden unter info@swb-energienetze  beantwortet.